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BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87 |
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Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 14.04.1987 - 1 Ca 6855/86
- LAG Düsseldorf, 11.08.1987 - 11 Sa 770/87
- BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84
Urlaubsanspruch
Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
Auf einen späteren Zeitraum konnte er nach dem Gesetz nicht übergehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 39, 53, 57 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung, unter II 4 b der Gründe; BAGE 49» 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; Urteile des erkennenden Senats vom 27. August 1986, BAGE 52, 405 = AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 10. März 1987, BAGE 54, 242 = AP Nr. 34 zu § 7 BUrlG Abgeltung).Dies hat der erkennende Senat für die Fortschreibung des Urlaubsanspruchs in einer Lohnabrechnung bereits entschieden (vgl. Urteil vom 10. März 19Ö7, BAGE 54, 242 = AP Nr. 34 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80
Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
Während des Übertragungszeitraums ( § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG) hat der Arbeitgeber kein Recht, die Urlaubsgewährung aus diesen Gründen abzulehnen (BAGE 39» 53, 57 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung, unter II 4 b der Gründe).Auf einen späteren Zeitraum konnte er nach dem Gesetz nicht übergehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 39, 53, 57 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung, unter II 4 b der Gründe; BAGE 49» 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; Urteile des erkennenden Senats vom 27. August 1986, BAGE 52, 405 = AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 10. März 1987, BAGE 54, 242 = AP Nr. 34 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82
Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum
Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
Auf einen späteren Zeitraum konnte er nach dem Gesetz nicht übergehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 39, 53, 57 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung, unter II 4 b der Gründe; BAGE 49» 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; Urteile des erkennenden Senats vom 27. August 1986, BAGE 52, 405 = AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 10. März 1987, BAGE 54, 242 = AP Nr. 34 zu § 7 BUrlG Abgeltung).Aufgrund einer Willenserklärung» die von den Arbeitnehmern regelmäßig stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAGE 23» 213 - AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; seither ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 49» 299 s AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub).
- BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84
Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit - …
Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
Der erkennende Senat hat bereits in den Entscheidungen vom 18. Dezember 1986 (SAGE 54, 59 AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG) und vom 15. Mai 1987 (- 8 AZR 506/85 - AP Nr. 35 zu § 7 BUrlG Abgeltung) ausgeführt, daß der Urlaubsanspruch als gesetzlich oder tarifvertraglioh bedingte Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freizustellen, durch die Konkurseröffnung nicht berührt wird, weil er auf eine Handlung des Konkursverwalters gerichtet ist, das Konkursverfahren sich aber nur auf Zahlungsverpflichtungen des Gemeinschuldners bezieht.Sie bedeutet nur, daß der Arbeitgeber sich mit der Lohnfortzahlung in Verzug befi det, wenn er nicht vor Urlaubsantritt das Urlaubsentgelt auszah (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18, Dezember 1986, BAGE 54, 59, 63 = AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG, unter 2 c der Gründe Streit darüber, daß es sich vorliegend um eine bezahlte Freiste lung handelte und der Beklagte dem Kläger "dem Grunde nach" Arbeitsentgelt schuldete, besteht nicht.
- BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 506/85
Einordnung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs als Masseschuld in der Insolvenz - …
Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
Der erkennende Senat hat bereits in den Entscheidungen vom 18. Dezember 1986 (SAGE 54, 59 AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG) und vom 15. Mai 1987 (- 8 AZR 506/85 - AP Nr. 35 zu § 7 BUrlG Abgeltung) ausgeführt, daß der Urlaubsanspruch als gesetzlich oder tarifvertraglioh bedingte Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freizustellen, durch die Konkurseröffnung nicht berührt wird, weil er auf eine Handlung des Konkursverwalters gerichtet ist, das Konkursverfahren sich aber nur auf Zahlungsverpflichtungen des Gemeinschuldners bezieht.Dies erscheint nicht unbedenklich Wie der erkennende Senat in der Entscheidung vom 15. Mai 1987 (aaO) ausgeftihrt hat, kann ein Urlaubsanspruch, wenn er noch nicht zeitlich festgelegt ist, nicht einem bestimmten Zeitraum if Jahr zugeordnet werden.
- BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83
Gerichtlicher Vergleich - Kündigungsschutz - Kündigungsschutzprozeß - …
Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
Auf einen späteren Zeitraum konnte er nach dem Gesetz nicht übergehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 39, 53, 57 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung, unter II 4 b der Gründe; BAGE 49» 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; Urteile des erkennenden Senats vom 27. August 1986, BAGE 52, 405 = AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 10. März 1987, BAGE 54, 242 = AP Nr. 34 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 588/78
Fristlose Kündigung - Zahlungsunfähigkeit - Schadensersatzanspruch - Konkurs - …
Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
Schadenersatzansprüche aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen, soweit sie die Funktion von Arbeitsentgelt haben, konkursrechtlich Lohnansprüchen gleich (vgl. BAGE 34, 101, 104 s AP Nr. 11 zu § 59 KO, unter II 1 b der Gründe). - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen …
Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
Zwar bestehen gegen einen Vertrag, in dem vereinbart wird, daß der Urlaubsanspruch im Verfallszeitpunkt nicht erlöschen soll, keine rechtlichen Bedenken; im Vergleich zum Gesetz ist diese Regelung für den Arbeitnehmer günstiger (so die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für entsprechende tarifvertragliche Regelungen, vgl. BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung und Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 441/78
Konkurs - Vorrecht - Jahresleistung - Zusätzliche Vergütung - Urlaubsabgeltung - …
Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht unentschieden gelassen ob der Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts z folgen und der Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung den der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechenden letzten Tagen vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen ist (vgl» Urteil des Fünften Senats vom 21«. Mai I960 - 5 AZR 441/78 â- AP Nr. 10 zu § 59 KO). - BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75
Konkursausfallgeld - Konkursverwalter - Urlaubsentgelt - Massenschuld
Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
Auch wenn man von der Auffassung des Fünften Senats (aaO! ausgeht, fällt der Anspruch des Klägers unter § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO. Der Kläger begehrt die Abgeltung von 78 Urlaubstagen. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses nach Konkurseröffnung hätte damit ausgereicht, den Urlaubsanspruch zu erfüllen. Entgegen der Meinung der Revision kann der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht den Jahren zugerechnet werden, in denen die ihm zugrundeliegenden Urlaubsansprüche entstanden sind. Die Übertragung des Urlaubs führt dazu, daß ein im Folgejahr zu erfüllender Urlaubsanspruch entsteht. Für die konkursrechtliche Einordnung hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß den Konkursverwalter bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die ganze Last eines bisher nicht erfüllten Urlaubsanspruchs trifft (BAGE 29, 211, 216 = AP Nr. 4 zu § 59 KO, unter 2 b der Gründe). - BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
Urlaub: Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch im Postdienst, TV Ang
- BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55
Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde
- BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93
Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs - …
Hiermit könnte er ihm dann aber auch gleichzeitig Urlaub gewährt haben (vgl BAG vom 9. Februar 1989 - 8 AZR 764/87 sowie BAG vom 18. Dezember 1986, BAGE 54, 59 = AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG, wonach in der Freistellungserklärung eines Konkursverwalters - auch ohne Zahlung des Urlaubsentgelts vor Urlaubsbeginn - die Gewährung von Urlaub liegen kann).